Die Plochinger Musikschule leistet hervorragende Arbeit und ist aus der Plochinger Kulturlandschaft nicht mehr wegzudenken. Die Anerkennung der Stadtverwaltung und aller Fraktionen (sowie des ULP-Stadtrats Harald Schmid) dafür gab es in Form einer einstimmigen Zustimmung zur Verlängerung des kommunalen Zuschusses bis einschließlich 2027 – inklusive eines Sonderzuschusses von 10.000 Euro, der seit 2014 gewährt wird.
Die Schüler:innenzahlen haben noch nicht wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht, aber die Musikschule reagiert und bemüht sich, mit innovativen Angeboten wie z.B. Keyboard oder Tontechnik/Studio Engineering neue Interessentengruppen anzusprechen.
Planungssicherheit ist für die Musikschule, die immerhin über 70 Prozent ihrer Gesamtausgaben selbst erwirtschaftet, auch in Zukunft wichtig. Wir haben die Stadtverwaltung deshalb darum gebeten, dem Gemeinderat einen Vorschlag vorzulegen, wie der städtische Zuschuss in Zukunft sinnvoll dynamisiert werden kann: z.B. über einen Faktor, der die durchschnittlichen tarifvertraglichen Steigerungen im Rahmen des TvöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) abbildet. Erfreulicherweise denkt man offensichtlich auch in der Stadtverwaltung inzwischen in diese Richtung.
Personalkosten spielen für die Musikschule eine deutlich gewichtigere Rolle als z.B. in Musikvereinen: eine große Zahl z.T. exzellent ausgebildeter professioneller Musiker:innen und Musikpädadog;innen soll fair bezahlt werden. Deshalb bemüht man sich auch im Hausvertrag für nicht fest angestellte Kräfte die Bedingungen des TvöD abzubilden. Denn sonst gehen herausragende Kräfte so schnell wieder verloren, wie sie nach Plochingen gekommen sind.