IV SOZIALES
16. Sozial gestaffelte Gebühren für Kitas und Kindergärten
Die Gebühren für Kindergärten und Kindertagesstätten werden, zusätzlich zur Staffelung nach
Kinderanzahl, nach Einkommen gestaffelt. Als Vorbild könnte das Modell der Stadt Ostfildern
dienen. Grundlage für die Einstufung ist z.B. der Steuerbescheid des jeweils vorvorigen Jahres.
Begründung: Sozial gestaffelte Gebühren sind gerechter, weil sie die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Eltern nicht nur im Segment der Bürger:innen mit den geringsten
Einkommen berücksichtigen. Absehbar weitere Gebührensteigerungen machen das Thema Jahr
für Jahr dringlicher. Der Verwaltungsaufwand kann durch die Pflicht zur Vorlage des
Steuerbescheids in engen Grenzen gehalten werden. Auf regelmäßige Überprüfungen kann ggf.
zunächst verzichtet werden.
17. Indexierung der Zuschüsse für Vereine und Musikschule
Kommunale Zuschüsse für die Vereine und die Musikschule werden über eine Indexierung
dynamisiert, die z.B. an die durchschnittliche Einkommensentwicklung gekoppelt ist.
Begründung: Bisher müssen Vereine auch dann als Bittsteller an den Gemeinderat
herantreten, wenn sie das reale Niveau der Unterstützung behalten wollen.