Im Dezember 2019 wurde es einstimmig beschlossen: Ein Schattenpreis von 180 Euro je Tonne CO2 für die Energieversorgung städtischer Gebäude soll helfen, verdeckte Kosten für die Allgemeinheit durch Klimaschäden sichtbar zu machen und dabei auch aufzuzeigen, wo sich Investitionen in eine klimafreundlichere Energieversorgung besonders lohnen, obwohl sie zunächst nur als Kosten zu Buche schlagen.
Wenn Haushalte, private oder öffentliche Unternehmen finanzielle (Umwelt-)Schäden verursachen, für die sie nicht aufkommen, spricht man von einer „Externalisierung von Kosten“, also einer klammheimlichen Abwälzung auf die Allgemeinheit. Es handelt sich dabei um einen Fehlanreiz, der allein über den Markt nicht beseitigt werden kann.
Einer unserer vier Anträge zum Nachtragshaushalt war die Bitte an die Stadtverwaltung, darzulegen, wie sich der Schattenpreis auf Energieverbrauch und Investitionsvorhaben ausgewirkt hat. Die Antwort der Verwaltung machte uns zunächst einmal sprachlos: Es habe sich bislang „kein effektiver Anwendungsfall ergeben“ und für die Anwendung habe die Stadtverwaltung „weder die fachliche Expertise, noch die fachliche Kapazität“.
Vor diesem Hintergrund ist noch weniger akzeptabel, dass auch die Einstellung einer/s Klimaschutzbeauftragten, die wir im Mai 2021 beantragt hatten, immer noch nicht umgesetzt ist. Die „Krönung“ dieses Schulterzuckens von Personen, die stets betonen, wie wichtig ihnen der Klimaschutz doch ist, war dann die Tatsache, dass unser diesjähriger Antrag, einen Bericht zum beschlossenen Schattenpreis zu geben, von eben jenen Fraktionen abgelehnt wurde, die dem Schattenpreis 2019 noch zugestimmt hatten.