Klimaschutz und Klimaanpassung

I KLIMASCHUTZ

1.Erfassung direkter kommunaler CO2-Emissionen

Die Stadtverwaltung beauftragt eine Erfassung der aktuellen CO 2-Emissionen de

Eigenbetriebs Wohnen und des städtischen Fuhrparks.

Begründung: Da sich die Einstellung einer/eines Klimaschutzmanager:in weiter verzögert,

müssen in einem ersten Schritt zumindest die aktuellen kommunalen Emissionen erhoben

werden. Aus diesen Daten kann der/die Klimaschutzmanager:in dann schnell konkrete

Maßnahmen zur Reduktion ableiten.

2. Potenzialermittlung: Flusswärmepumpen

Die Stadtverwaltung erweitert den Auftrag der Untersuchung zu Potenzialen für eine

Nahwärmeversorgung des Filsgebiets und lässt die Realisierbarkeit von Flusswärmepumpen

am Neckar prüfen. Auf der Abnehmer-Seite werden dabei insbesondere Chancen für eine

Dekarbonisierung der Alten Spinnerei und des Bruckenwasen-Kindergartens berücksichtigt.

Begründung: Flusswärmepumpen bieten der Stadt Plochingen die Chance zur

Dekarbonisierung des Filsgebiets im Rahmen der geplanten Sanierung sowie weiterer

kommunaler Liegenschaften (vgl. Antrag 1).

3. Klimaneutrales Unteres Schulzentrums

Die Stadtverwaltung prüft, wie die Energieversorgung des Unteren Schulzentrums sowie

perspektivisch einer Mehrfachsporthalle möglichst bald klimaneutral erfolgen kann. Sie

berücksichtigt dabei die Option einer Luft-Großwärmepumpe.

Begründung: Das bisher mit Erdgas betriebene BHKW am Burgplatz wird absehbar das Ende

seiner Lebensdauer erreichen. Das sanierte und erweiterte Gymnasium wird aufgrund seines

Energiestandards weiter CO2-Emissionen verursachen. Schon heute müssen deshalb die

Weichen für eine CO2-freie Alternative geprüft werden. Wasserstoff, dessen Produktion

absehbar mit hohen Energieverlusten einhergeht, wird nach jetzigem Stand nur dort eingesetzt

werden können, wo keine effizientere Alternative zur Verfügung steht.

4. Ausbau der Fernwärme

Die Stadtverwaltung ermittelt im Dialog mit der EnBW bereits vor Abschluss der kommunalen

Wärmeplanung realisierbare zusätzliche Anschlussoptionen für Fernwärme, insbesondere für

die Geschossbauten im Bereich Lettenäcker I und Brahmsweg / Beethovenstraße. Zusätzlich

werden bei Straßensanierungen neue Anschlussmöglichkeiten an Fern- bzw. potenzielle

Nahwärmenetze geprüft.

Begründung: Der weitere Ausbau der Fernwärme wird absehbar eher zögerlich erfolgen.

Grund dafür sind u.a. die Kosten für die Verlegung neuer Anschlussleitungen. In verdichteten

Vierteln mit Geschossbauten halten sich die Kosten pro Wohneinheit aber in Grenzen.

5. PV auf städtischen Parkplätzen

Über dem Parkplatz Häfnergasse wird eine aufgeständerte PV-Anlage installiert.

Begründung: Da eine strategische Planung zur zusätzlichen Erzeugung klimafreundlicher

Energien weiter auf sich warten lässt, gilt es zunächst naheliegende Potenziale zu realisieren.

6. Einrichtung von sog. Mikro-Depots

Die Verwaltung möge prüfen, wie die gewerbliche Nahmobilität durch sog. Mikro-Depots

klimafreundlicher gestaltet werden kann. Hierzu stellt sie denkbare Standorte und

Betreibermodelle dar. In diesem Zusammenhang prüft sie insbesondere, ob eine Umsetzung im

Rahmen von interkommunaler Zusammenarbeit (z.B. über GVV, im „Konvoi“ mit allen

angrenzenden Kommunen o.ä.) möglich ist.

Anmerkung: Mikro-Depots sind Container, abgestellte Nutzfahrzeuge, geeignete Immobilien

u.ä., welche allen Kurier-, Express- und Paketdiensten (KEP) als gemeinsame Logistikbasis

dienen. Von diesen aus kann die Zulieferung von Paketen etc. mit kleinen (E-)Fahrzeugen wie

z.B. Lastenfahrrädern oder Sackkarren auf der „letzten Meile“ bewerkstelligt werden.

Begründung: Bedingt durch den Onlinehandel steigt die Anzahl der Haustürzustellungen

extrem. Dies führt zu Problemen wie z.B. Parkplatzmangel, Parken in zweiter Reihe, Stau,

Belastungen von Mensch und Umwelt (insb. Lärm und Luft) etc.

Um einen ersten Schritt zur Einrichtung solcher Depots zu gehen, müssen geeignete Standorte

gefunden und ein Betreibermodell erarbeitet werden. Für eine erfolgreiche Umsetzung wäre

außerdem eine enge Zusammenarbeit mit KEP-Dienstleistern, welche in Plochingen operieren,

sowie der Wirtschaftsförderung hilfreich. Interkommunale Zusammenarbeit könnte in diesem

Zusammenhang Synergieeffekte mit sich bringen.

Der Antrag läuft parallel zu den im Leitbild MOVE 2035 ausgewiesenen sog. City-Logistik-

Konzepten.

7. Klimafreundliche Gewerbeflächen

Die Verwaltung möge einen „Runden Tisch“ mit jenen Gewerbetreibenden einrichten, welche

flächenmäßig bedeutsame Liegenschaften haben. Thema des „Runden Tischs“ soll sein, wie

diese Liegenschaften klimafreundlicher gestaltet werden können und wie die Stadt die

Gewerbetreibenden hierbei unterstützen kann (z.B. Ausbau von Photovoltaikanalagen auf

Bestandsgebäuden und Parkierungsflächen, Fassadenbegrünung, Wärme- und sonstige

Energieversorgung etc.).

Begründung: Die erforderlichen Anstrengungen, um der größten Menschheitsaufgabe unserer

Zeit zu begegnen, können nur alle gesellschaftlich relevanten Akteure gemeinsam stemmen.

Gerade der (bauliche) Bestand macht hierbei immer wieder Probleme.

Ein Runder Tisch (bspw. unter Federführung der Wirtschaftsförderung) bietet die Chance, diese

wichtige Querschnittsaufgabe im Dialog voranzubringen. Zunächst sollten dabei im Sinne der

80-20-Regel v.a. die flächenmäßig größten Gewerbetreibenden (z.B. Decathlon, Dehner,

Kaatsch, Hafen etc.) berücksichtigt werden. Mittel- bis langfristig können die hier gemeinsam

erarbeiteten und erfolgversprechenden Lösungen dann auf kleinere Unternehmen übertragen

werden.

II KLIMAANPASSUNG

8. Schattenallee für das Bruckenwasen-Gelände

Nach Rücksprache mit Prof. Stötzer wird im Landschaftspark Bruckenwasen z.B. entlang des

Fußwegs von den Springbrunnen zum Spielplatz Bäume für eine Schattenallee gepflanzt.

Begründung: Angesichts des Klimawandels werden beschattete Flächen sowie eine

Verbesserung des Mikroklimas zu einem immer dringlicheren Thema – gerade auch im

Naherholungsbereich.

9. Trinkbrunnen in der Innenstadt

In der Fußgängerzone wird ein kostenloser Trinkbrunnen eingerichtet.

Begründung: Angesichts des Klimawandels sind Trinkbrunnen Teil einer vorausschauenden

vorsorgebezogenen Anpassungspolitik. Maßnahmen wie diese verlangt auch § 50 I 2 WHG.