Klimaschutz und Klimaanpassung
I KLIMASCHUTZ
1.Erfassung direkter kommunaler CO2-Emissionen
Die Stadtverwaltung beauftragt eine Erfassung der aktuellen CO 2-Emissionen de
Eigenbetriebs Wohnen und des städtischen Fuhrparks.
Begründung: Da sich die Einstellung einer/eines Klimaschutzmanager:in weiter verzögert,
müssen in einem ersten Schritt zumindest die aktuellen kommunalen Emissionen erhoben
werden. Aus diesen Daten kann der/die Klimaschutzmanager:in dann schnell konkrete
Maßnahmen zur Reduktion ableiten.
2. Potenzialermittlung: Flusswärmepumpen
Die Stadtverwaltung erweitert den Auftrag der Untersuchung zu Potenzialen für eine
Nahwärmeversorgung des Filsgebiets und lässt die Realisierbarkeit von Flusswärmepumpen
am Neckar prüfen. Auf der Abnehmer-Seite werden dabei insbesondere Chancen für eine
Dekarbonisierung der Alten Spinnerei und des Bruckenwasen-Kindergartens berücksichtigt.
Begründung: Flusswärmepumpen bieten der Stadt Plochingen die Chance zur
Dekarbonisierung des Filsgebiets im Rahmen der geplanten Sanierung sowie weiterer
kommunaler Liegenschaften (vgl. Antrag 1).
3. Klimaneutrales Unteres Schulzentrums
Die Stadtverwaltung prüft, wie die Energieversorgung des Unteren Schulzentrums sowie
perspektivisch einer Mehrfachsporthalle möglichst bald klimaneutral erfolgen kann. Sie
berücksichtigt dabei die Option einer Luft-Großwärmepumpe.
Begründung: Das bisher mit Erdgas betriebene BHKW am Burgplatz wird absehbar das Ende
seiner Lebensdauer erreichen. Das sanierte und erweiterte Gymnasium wird aufgrund seines
Energiestandards weiter CO2-Emissionen verursachen. Schon heute müssen deshalb die
Weichen für eine CO2-freie Alternative geprüft werden. Wasserstoff, dessen Produktion
absehbar mit hohen Energieverlusten einhergeht, wird nach jetzigem Stand nur dort eingesetzt
werden können, wo keine effizientere Alternative zur Verfügung steht.
4. Ausbau der Fernwärme
Die Stadtverwaltung ermittelt im Dialog mit der EnBW bereits vor Abschluss der kommunalen
Wärmeplanung realisierbare zusätzliche Anschlussoptionen für Fernwärme, insbesondere für
die Geschossbauten im Bereich Lettenäcker I und Brahmsweg / Beethovenstraße. Zusätzlich
werden bei Straßensanierungen neue Anschlussmöglichkeiten an Fern- bzw. potenzielle
Nahwärmenetze geprüft.
Begründung: Der weitere Ausbau der Fernwärme wird absehbar eher zögerlich erfolgen.
Grund dafür sind u.a. die Kosten für die Verlegung neuer Anschlussleitungen. In verdichteten
Vierteln mit Geschossbauten halten sich die Kosten pro Wohneinheit aber in Grenzen.
5. PV auf städtischen Parkplätzen
Über dem Parkplatz Häfnergasse wird eine aufgeständerte PV-Anlage installiert.
Begründung: Da eine strategische Planung zur zusätzlichen Erzeugung klimafreundlicher
Energien weiter auf sich warten lässt, gilt es zunächst naheliegende Potenziale zu realisieren.
6. Einrichtung von sog. Mikro-Depots
Die Verwaltung möge prüfen, wie die gewerbliche Nahmobilität durch sog. Mikro-Depots
klimafreundlicher gestaltet werden kann. Hierzu stellt sie denkbare Standorte und
Betreibermodelle dar. In diesem Zusammenhang prüft sie insbesondere, ob eine Umsetzung im
Rahmen von interkommunaler Zusammenarbeit (z.B. über GVV, im „Konvoi“ mit allen
angrenzenden Kommunen o.ä.) möglich ist.
Anmerkung: Mikro-Depots sind Container, abgestellte Nutzfahrzeuge, geeignete Immobilien
u.ä., welche allen Kurier-, Express- und Paketdiensten (KEP) als gemeinsame Logistikbasis
dienen. Von diesen aus kann die Zulieferung von Paketen etc. mit kleinen (E-)Fahrzeugen wie
z.B. Lastenfahrrädern oder Sackkarren auf der „letzten Meile“ bewerkstelligt werden.
Begründung: Bedingt durch den Onlinehandel steigt die Anzahl der Haustürzustellungen
extrem. Dies führt zu Problemen wie z.B. Parkplatzmangel, Parken in zweiter Reihe, Stau,
Belastungen von Mensch und Umwelt (insb. Lärm und Luft) etc.
Um einen ersten Schritt zur Einrichtung solcher Depots zu gehen, müssen geeignete Standorte
gefunden und ein Betreibermodell erarbeitet werden. Für eine erfolgreiche Umsetzung wäre
außerdem eine enge Zusammenarbeit mit KEP-Dienstleistern, welche in Plochingen operieren,
sowie der Wirtschaftsförderung hilfreich. Interkommunale Zusammenarbeit könnte in diesem
Zusammenhang Synergieeffekte mit sich bringen.
Der Antrag läuft parallel zu den im Leitbild MOVE 2035 ausgewiesenen sog. City-Logistik-
Konzepten.
7. Klimafreundliche Gewerbeflächen
Die Verwaltung möge einen „Runden Tisch“ mit jenen Gewerbetreibenden einrichten, welche
flächenmäßig bedeutsame Liegenschaften haben. Thema des „Runden Tischs“ soll sein, wie
diese Liegenschaften klimafreundlicher gestaltet werden können und wie die Stadt die
Gewerbetreibenden hierbei unterstützen kann (z.B. Ausbau von Photovoltaikanalagen auf
Bestandsgebäuden und Parkierungsflächen, Fassadenbegrünung, Wärme- und sonstige
Energieversorgung etc.).
Begründung: Die erforderlichen Anstrengungen, um der größten Menschheitsaufgabe unserer
Zeit zu begegnen, können nur alle gesellschaftlich relevanten Akteure gemeinsam stemmen.
Gerade der (bauliche) Bestand macht hierbei immer wieder Probleme.
Ein Runder Tisch (bspw. unter Federführung der Wirtschaftsförderung) bietet die Chance, diese
wichtige Querschnittsaufgabe im Dialog voranzubringen. Zunächst sollten dabei im Sinne der
80-20-Regel v.a. die flächenmäßig größten Gewerbetreibenden (z.B. Decathlon, Dehner,
Kaatsch, Hafen etc.) berücksichtigt werden. Mittel- bis langfristig können die hier gemeinsam
erarbeiteten und erfolgversprechenden Lösungen dann auf kleinere Unternehmen übertragen
werden.
II KLIMAANPASSUNG
8. Schattenallee für das Bruckenwasen-Gelände
Nach Rücksprache mit Prof. Stötzer wird im Landschaftspark Bruckenwasen z.B. entlang des
Fußwegs von den Springbrunnen zum Spielplatz Bäume für eine Schattenallee gepflanzt.
Begründung: Angesichts des Klimawandels werden beschattete Flächen sowie eine
Verbesserung des Mikroklimas zu einem immer dringlicheren Thema – gerade auch im
Naherholungsbereich.
9. Trinkbrunnen in der Innenstadt
In der Fußgängerzone wird ein kostenloser Trinkbrunnen eingerichtet.
Begründung: Angesichts des Klimawandels sind Trinkbrunnen Teil einer vorausschauenden
vorsorgebezogenen Anpassungspolitik. Maßnahmen wie diese verlangt auch § 50 I 2 WHG.