IV SOZIALES

16. Sozial gestaffelte Gebühren für Kitas und Kindergärten

Die Gebühren für Kindergärten und Kindertagesstätten werden, zusätzlich zur Staffelung nach

Kinderanzahl, nach Einkommen gestaffelt. Als Vorbild könnte das Modell der Stadt Ostfildern

dienen. Grundlage für die Einstufung ist z.B. der Steuerbescheid des jeweils vorvorigen Jahres.

Begründung: Sozial gestaffelte Gebühren sind gerechter, weil sie die wirtschaftliche

Leistungsfähigkeit der Eltern nicht nur im Segment der Bürger:innen mit den geringsten

Einkommen berücksichtigen. Absehbar weitere Gebührensteigerungen machen das Thema Jahr

für Jahr dringlicher. Der Verwaltungsaufwand kann durch die Pflicht zur Vorlage des

Steuerbescheids in engen Grenzen gehalten werden. Auf regelmäßige Überprüfungen kann ggf.

zunächst verzichtet werden.

17. Indexierung der Zuschüsse für Vereine und Musikschule

Kommunale Zuschüsse für die Vereine und die Musikschule werden über eine Indexierung

dynamisiert, die z.B. an die durchschnittliche Einkommensentwicklung gekoppelt ist.

Begründung: Bisher müssen Vereine auch dann als Bittsteller an den Gemeinderat

herantreten, wenn sie das reale Niveau der Unterstützung behalten wollen.