V VERSCHIEDENES
18. Anhebung der Gewerbesteuer
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird um 20 Basispunkte angehoben.
Begründung: Um eine gerechte Verteilung zusätzlicher Belastungen sicherzustellen, dürfen
kommunale Gebühren z.B. für Kindergärten und Kindertagesstätten nicht steigen, während
kommunale Steuern unangetastet bleiben. Da die Folgen der Grundsteuerreform bisher nicht
genau einzuschätzen sind, wird auf eine Erhöhung dieser Steuern bis auf Weiteres verzichtet.
19. Aktivierung von Innenentwicklungspotentialen
Die Verwaltung möge berichten, welche Anstrengungen sie seit Beginn der aktuell laufenden
Legislatur unternommen hat, um Innenentwicklungspotentiale zu akquirieren. Sie legt dar, wie
erfolgreich diese Maßnahmen waren und welche Pläne sie zukünftig verfolgt, um besagtes Ziel
zu erreichen. Insbesondere geht sie auf Baugebote im Sinne des § 176 BauGB ein.
Begründung: „Innen- vor Außenentwicklung“ ist erklärtes Ziel aller politischen Ebenen. Das
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen fördert Flächenmanager und Projekte im
Rahmen des Programms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“. Eine Verlängerung des
Programms 2024 liegt nahe und könnte dem Anliegen zuträglich sein.
20. Stärkung der Gemeinwohlorientierung
Die Verwaltung prüft zunächst z.B. für einen Eigenbetrieb, wie eine Bilanzierung nach den
Regeln der Gemeinwohlökonomie (GWÖ) erfolgen könnte. Geprüft wird insbesondere, ob die
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) als Grundlage für ein
finanzwirtschaftliches Gesamtsteuerungssystem herangezogen werden können.
Anmerkung: GWÖ ist ein Wirtschaftsmodell, welches darauf zielt, nicht verengt allein
ökonomische Faktoren, sondern gerade auch Belange wie Menschenwürde, Solidarität und
Nachhaltigkeit darzustellen. Oftmals orientiert man sich hierbei an den SDGs der VN.
Begründung: Gutes Haushalten mit dem Ziel, nachfolgenden Generationen eine lebenswerte
Welt zu hinterlassen, darf nicht allein ökonomische Faktoren beachten, sondern hat
ganzheitlich die gesellschaftliche Wohlfahrt in den Blick zu nehmen. Ökonomische Effizienz ist
ein wichtiges, aber nicht a priori vorrangiges oder gar das einzig anerkennenswerte Ziel. Dies
folgt bereits aus Art. 20 I (Sozialstaat), 20a (Schutz natürlicher Lebensgrundlagen) GG in
6Verbindung mit Art. 2 I LV BW. Folglich müssen diese Belange ihrem jeweiligen Gewicht nach
in die Bilanzierung einfließen, da ansonsten ein Abwägen zur Herstellung praktischer
Konkordanz nicht möglich ist. Außerdem führt der Umstand, dass Märkte in der Lebensrealität
unvollkommen sind, dazu, dass diese selten wohlfahrtökonomisch optimale Ergebnisse erzielen.
Folge ist, dass diese Kosten mittel- bis langfristig vom Steuerzahler zu tragen sind (z.B. Kosten
für Atommüllendlager, weil die Preise für Atomstrom diese Kosten nicht decken). Insofern ist
die Erweiterung von Bilanzkriterien langfristig auch ökonomischer. Die hieraus gewonnen
Kriterien sollten mittelfristig auch auf den Kernhaushalt übertragen werden.
Anm.: Die Stadt Stuttgart verfolgt einen ähnlichen Ansatz.
21. Strategie zur Reduzierung von Einwegverpackungen
Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag für die Erhebung einer Verpackungssteuer nach
Tübinger Vorbild. Dabei beteiligt sie voraussichtlich betroffene Gewerbetreibende möglichst
frühzeitig.
Ferner wird die Einführung der Verpackungssteuer zum einen durch eine umfassende
Öffentlichkeitskampagne via Plochinger Nachrichten, Homepage, Soziale Netzwerke etc.
begleitet, welche die Vorteile der Steuer darlegt. Zum anderen wird gemeinsam mit einem
Anbieter für Mehrwegsysteme für gastronomische Zwecke (beispielhafte Enumeration solcher
Anbieter unter https://www.tuebingen.de/31078.html#/28706 – dort „Mehrweg-Pool-System“
genannt) im Dialog mit Plochinger Gewerbetreibenden ein Pfandsystem eingeführt. Dabei wird
angestrebt, dass sich möglichst viele Gewerbetreibende am Pfandsystem beteiligen. Hierzu legt
die Verwaltung auch dar, wie Gewerbetreibende bei der Umstellung finanziell unterstützt
werden können (z.B.: Fördermittel für den Kauf von Mehrweggeschirr, Gewerbespülmaschinen
oder die Teilnahme an einem Pfand-Poolsystem).
Die Verpackungssteuer soll erst dann greifen, wenn das Pfandsystem eingeführt ist.
Begründung: Eine Verpackungssteuer reduziert das Aufkommen umweltschädlicher
Verpackungen. Dieses kommt nicht nur der Umwelt, sondern auch der Attraktivität des
Stadtbildes zugute. Daneben wird der städtische Aufwand für Müllentsorgung und
Straßenreinigung etc. verringert. Dieses Geld fehlt v.a. vor dem Hintergrund der angespannten
Situation an anderer Stelle. Ferner ist eine Verpackungssteuer ein Innovationsmotor für die
zunehmende Verbreitung und Nutzung von Mehrweg-Artikeln (insb. Pfandsystemen).
Weiter dient eine solche Steuer der Fairness. Steuerpflichtige würden diese Steuer
hauptsächlich an den Endverbraucher weiterreichen, sodass dem Verursacherprinzip Rechnung
getragen würde. Somit würde die Stadt Einnahmen erzielen, mit welchen die Kosten für die
Müllentsorgung im öffentlichen Raum gedeckt und auf die Verursacher umgelegt würden. Damit
bestünde auch keine Gefahr einer unverhältnismäßigen Belastung der Gewerbetreibenden.
Vielmehr werden gerade solche Gewerbebetreibenden belohnt, welche bereits heute versuchen
Verpackungsmüll zu reduzieren, da der Aufwand für die Umstellung geringer ausfällt.
Darüber hinaus entfaltet eine solche Steuer Steuerungswirkung für Gewerbetreibende und
Endverbraucher. Während erstere sich um verpackungsarme Produkte (oder/und Mehrweg-
Alternativen, Pfandsysteme etc.) bemühen, werden Endverbraucher eher verpackungsärmere
Produkte erwerben.
Die Rechtsmäßigkeit der Erhebung einer Verpackungssteuer wurde durch das BVerwG bestätigt
(Urteil vom 24.05.2023 – 9 CN 1.22).
22. Antragsregister des Gemeinderats
Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat jeweils zur Mitte eines Jahres eine Übersicht zum
Stand der offenen Haushaltsanträge vor.
Begründung: Nach Beschlussfassung in der Hauptberatung zum Haushalt und den Anträgen
gibt es bisher keine Transparenz zum Erledigungsstand. Dies führt zu unnötigen Nachfragen
und Recherchen.