OGL-Fraktion stellt für den Doppelhaushalt 2024/25 folgende Anträge

von | 09 Dez 2023 | Gemeinderat

V VERSCHIEDENES

18. Anhebung der Gewerbesteuer

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird um 20 Basispunkte angehoben.

Begründung: Um eine gerechte Verteilung zusätzlicher Belastungen sicherzustellen, dürfen

kommunale Gebühren z.B. für Kindergärten und Kindertagesstätten nicht steigen, während

kommunale Steuern unangetastet bleiben. Da die Folgen der Grundsteuerreform bisher nicht

genau einzuschätzen sind, wird auf eine Erhöhung dieser Steuern bis auf Weiteres verzichtet.

19. Aktivierung von Innenentwicklungspotentialen

Die Verwaltung möge berichten, welche Anstrengungen sie seit Beginn der aktuell laufenden

Legislatur unternommen hat, um Innenentwicklungspotentiale zu akquirieren. Sie legt dar, wie

erfolgreich diese Maßnahmen waren und welche Pläne sie zukünftig verfolgt, um besagtes Ziel

zu erreichen. Insbesondere geht sie auf Baugebote im Sinne des § 176 BauGB ein.

Begründung: „Innen- vor Außenentwicklung“ ist erklärtes Ziel aller politischen Ebenen. Das

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen fördert Flächenmanager und Projekte im

Rahmen des Programms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“. Eine Verlängerung des

Programms 2024 liegt nahe und könnte dem Anliegen zuträglich sein.

20. Stärkung der Gemeinwohlorientierung

Die Verwaltung prüft zunächst z.B. für einen Eigenbetrieb, wie eine Bilanzierung nach den

Regeln der Gemeinwohlökonomie (GWÖ) erfolgen könnte. Geprüft wird insbesondere, ob die

Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) als Grundlage für ein

finanzwirtschaftliches Gesamtsteuerungssystem herangezogen werden können.

Anmerkung: GWÖ ist ein Wirtschaftsmodell, welches darauf zielt, nicht verengt allein

ökonomische Faktoren, sondern gerade auch Belange wie Menschenwürde, Solidarität und

Nachhaltigkeit darzustellen. Oftmals orientiert man sich hierbei an den SDGs der VN.

Begründung: Gutes Haushalten mit dem Ziel, nachfolgenden Generationen eine lebenswerte

Welt zu hinterlassen, darf nicht allein ökonomische Faktoren beachten, sondern hat

ganzheitlich die gesellschaftliche Wohlfahrt in den Blick zu nehmen. Ökonomische Effizienz ist

ein wichtiges, aber nicht a priori vorrangiges oder gar das einzig anerkennenswerte Ziel. Dies

folgt bereits aus Art. 20 I (Sozialstaat), 20a (Schutz natürlicher Lebensgrundlagen) GG in

6Verbindung mit Art. 2 I LV BW. Folglich müssen diese Belange ihrem jeweiligen Gewicht nach

in die Bilanzierung einfließen, da ansonsten ein Abwägen zur Herstellung praktischer

Konkordanz nicht möglich ist. Außerdem führt der Umstand, dass Märkte in der Lebensrealität

unvollkommen sind, dazu, dass diese selten wohlfahrtökonomisch optimale Ergebnisse erzielen.

Folge ist, dass diese Kosten mittel- bis langfristig vom Steuerzahler zu tragen sind (z.B. Kosten

für Atommüllendlager, weil die Preise für Atomstrom diese Kosten nicht decken). Insofern ist

die Erweiterung von Bilanzkriterien langfristig auch ökonomischer. Die hieraus gewonnen

Kriterien sollten mittelfristig auch auf den Kernhaushalt übertragen werden.

Anm.: Die Stadt Stuttgart verfolgt einen ähnlichen Ansatz.

21. Strategie zur Reduzierung von Einwegverpackungen

Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag für die Erhebung einer Verpackungssteuer nach

Tübinger Vorbild. Dabei beteiligt sie voraussichtlich betroffene Gewerbetreibende möglichst

frühzeitig.

Ferner wird die Einführung der Verpackungssteuer zum einen durch eine umfassende

Öffentlichkeitskampagne via Plochinger Nachrichten, Homepage, Soziale Netzwerke etc.

begleitet, welche die Vorteile der Steuer darlegt. Zum anderen wird gemeinsam mit einem

Anbieter für Mehrwegsysteme für gastronomische Zwecke (beispielhafte Enumeration solcher

Anbieter unter https://www.tuebingen.de/31078.html#/28706 – dort „Mehrweg-Pool-System“

genannt) im Dialog mit Plochinger Gewerbetreibenden ein Pfandsystem eingeführt. Dabei wird

angestrebt, dass sich möglichst viele Gewerbetreibende am Pfandsystem beteiligen. Hierzu legt

die Verwaltung auch dar, wie Gewerbetreibende bei der Umstellung finanziell unterstützt

werden können (z.B.: Fördermittel für den Kauf von Mehrweggeschirr, Gewerbespülmaschinen

oder die Teilnahme an einem Pfand-Poolsystem).

Die Verpackungssteuer soll erst dann greifen, wenn das Pfandsystem eingeführt ist.

Begründung: Eine Verpackungssteuer reduziert das Aufkommen umweltschädlicher

Verpackungen. Dieses kommt nicht nur der Umwelt, sondern auch der Attraktivität des

Stadtbildes zugute. Daneben wird der städtische Aufwand für Müllentsorgung und

Straßenreinigung etc. verringert. Dieses Geld fehlt v.a. vor dem Hintergrund der angespannten

Situation an anderer Stelle. Ferner ist eine Verpackungssteuer ein Innovationsmotor für die

zunehmende Verbreitung und Nutzung von Mehrweg-Artikeln (insb. Pfandsystemen).

Weiter dient eine solche Steuer der Fairness. Steuerpflichtige würden diese Steuer

hauptsächlich an den Endverbraucher weiterreichen, sodass dem Verursacherprinzip Rechnung

getragen würde. Somit würde die Stadt Einnahmen erzielen, mit welchen die Kosten für die

Müllentsorgung im öffentlichen Raum gedeckt und auf die Verursacher umgelegt würden. Damit

bestünde auch keine Gefahr einer unverhältnismäßigen Belastung der Gewerbetreibenden.

Vielmehr werden gerade solche Gewerbebetreibenden belohnt, welche bereits heute versuchen

Verpackungsmüll zu reduzieren, da der Aufwand für die Umstellung geringer ausfällt.

Darüber hinaus entfaltet eine solche Steuer Steuerungswirkung für Gewerbetreibende und

Endverbraucher. Während erstere sich um verpackungsarme Produkte (oder/und Mehrweg-

Alternativen, Pfandsysteme etc.) bemühen, werden Endverbraucher eher verpackungsärmere

Produkte erwerben.

Die Rechtsmäßigkeit der Erhebung einer Verpackungssteuer wurde durch das BVerwG bestätigt

(Urteil vom 24.05.2023 – 9 CN 1.22).

22. Antragsregister des Gemeinderats

Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat jeweils zur Mitte eines Jahres eine Übersicht zum

Stand der offenen Haushaltsanträge vor.

Begründung: Nach Beschlussfassung in der Hauptberatung zum Haushalt und den Anträgen

gibt es bisher keine Transparenz zum Erledigungsstand. Dies führt zu unnötigen Nachfragen

und Recherchen.