Bisher sind die Gebühren für Kitas und Kindergärten lediglich nach der Zahl der Kinder gestaffelt, die zu einer Familie gehören. Das führt zum Teil zu Ungerechtigkeiten. Unter Umständen ist nämlich die relative Belastung des Familieneinkommens durch die Gebühren bei einer weniger wohlhabenden Familie mit nur einem Kind deutlich höher als bei einer wohlhabenden Familie mit drei Kindern.
Hier wollten wir ansetzen. Unser Antrag wurde aber – überraschender Weise übrigens auch mit den Stimmen der SPD – bereits in der ersten Runde abgelehnt, also nicht einmal zur weiteren Beratung an den hierfür zuständigen Sozialausschuss überwiesen.
Die Ablehnung wurde damit begründet, dass die von uns vorgschlagene Reform zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen würde. Das überzeugt uns nicht. Natürlich: Bei der Anmeldung müsste zukünftig auch eine Kopie des letzten verfügbaren Steuerbescheids der Eltern vorgelegt werden (Bruttojahreseinkommen). Danach ist es aber gar nicht mehr kompliziert: wer den Bescheid einreicht, wird nach dem Einkommen eingestuft. Wer ihn nicht einreichen will, wird bis auf Weiteres in die oberste Gebührenstufe einsortiert.
Die Stadt Ostfildern handhabt das deshalb schon seit vielen Jahren so.